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Ehrenamtliche Angehörige der Gemeindefeuerwehren und nebenberufliche Werkfeuerangehörige

Die Dienstgrade dürfen nur verliehen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind:

  • Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen (erfolgreiche Lehrgangsteilnahme),
  • Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen nach Anlage 2 sowie die Einhaltung einer zeitlichen Frist von mindestens einem Jahr zwischen zwei Beförderungen.
  • Die zeitlichen Voraussetzungen bei Wahlämtern orientieren sich ausschließlich an der Einhaltung einer zeitlichen Frist von mindestens einem Jahr zwischen zwei Beförderungen.
  • Sprungbefördungen sind grundsätzlich nicht möglich.
    Ausnahmen sind: nach absolviertem Gruppenführerlehrgang die Verleihung des Dienstgrads Löschmeister/in und nach absolviertem Zugführerlehrgang die Verleihung des Dienstgrads Brandmeister/in.

Der höchstmögliche Dienstgrad innerhalb einer Gemeindefeuerwehr ist abhängig von der Einwohneranzahl der Gemeinde:

  • Bei der Gemeindefeuerwehr in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern ist der höchstmögliche Dienstgrad des Feuerwehrkommandanten Leitender Hauptbrandmeister. Der höchstmögliche Dienstgrad des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten ist Hauptbrandmeister.
  • Bei der Gemeindefeuerwehr in einer Gemeinde mit weniger als 15.000 Einwohnern ist der höchstmögliche Dienstgrad des Feuerwehrkommandanten Hauptbrandmeister. Der höchstmögliche Dienstgrad des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten ist Oberbrandmeister.
  • Bei Feuerwehrabteilungen in einem Ortsteil mit mehr als 15.000 Einwohnern ist der höchstmögliche Dienstgrad Hauptbrandmeister.
  • Bei Feuerwehrabteilungen in einem Ortsteil mit weniger als 15.000 Einwohnern ist der höchstmögliche Dienstgrad Oberbrandmeister.

Der höchstmögliche Dienstgrad in einer Werkfeuerwehr wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 22 des Feuerwehrgesetzes (FwG) festgelegt. Die nebenberuflichen Angehörigen der Werkfeuerwehren können die Dienstgradabzeichen entsprechend den Dienstgraden der ehrenamtlichen Angehörigen der Gemeindefeuerwehren tragen.

Angehörige der Altersabteilungen behalten ihren zuletzt in der Einsatzabteilung getragenen Dienstgrad.

 



Dienstgrad Abzeichen, neu Abzeichen, alt Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung, neu
Feuerwehrmann in Probe   FMiP   kein Zeichen   Feuerwehrfrau/-mann nach Aufnahme in
die Feuerwehr
Feuerwehrmann    FM   Feuerwehrmann   Beendigung der Probezeit und Truppmann Ausbildung Teil 1 oder feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 Feuerwehrgesetz (FwG) für Musiker
Oberfeuerwehrmann    OFM   Oberfeuerwehrmann   mindestens 10 Jahre Feuerwehrfrau/-mann

oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 2 und mindestens einen der nachfolgenden Lehrgänge:

  • Maschinist
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker

oder
mindestens 3 Jahre Feuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D2-Lehrgang

Hauptfeuerwehrmann    HFM   Hauptfeuerwehrmann   mindestens 10 Jahre Feuerwehrfrau/-mann

odermindestens 5 Jahre Oberfeuerwehfrau/-mann und abgeschlossene Ausbildung Truppführer
oder
mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau/-mann und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik D3-Lehrgang

Löschmeister    LM   Loeschmeister  

Lehrgang Gruppenführer
oder
feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C1-Lehrgang

Oberlöschmeister    OLM   Oberloeschmeister   mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in
oder
mindestens 5 Jahre Löschmeister/-in und feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker und Feuerwehrmusik C2-Lehrgang
Hauptlöschmeister    HLM   Hauptloeschmeister   mindestens 5 Jahre Oberlöschmeister/-in
Brandmeister    BM   Brandmeister   Zugführerlehrgang
oder
Leiter/-in einer Musikabteilung oder Stabführer/-in, wenn die entsprechenden Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule und die feuerwehrspezifische Grundausbildung nach § 6 FwG für Musiker absolviert wurden
Oberbrandmeister    OBM   Oberbrandmeister   mindestens 5 Jahre Brandmeister/-in aber nur, sofern der für den/die Feuerwehr- oder Abteilungskommandanten/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Hauptbrandmeister/-in ist
Hauptbrandmeister    HBM   Hauptbrandmeister   mindestens 5 Jahre Oberbrandmeister/-in, sofern der für den/die Feuerwehrkommandant/-in vorgesehene höchste Dienstgrad mindestens Leitende(r) Hauptbrandmeister/-in is
Leitender Hauptbrandmeister    LtHBM   LeitenderHauptbrandmeister   Feuerwehrkommandant/-in in einer Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnern