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Warnwesten im Auto nicht vergessen

Seit dem Jahr 2004 haben mehrere europäische Staaten eine Warnwesten-Pflicht eingeführt. Die gelbe, rote oder orangefarbene Weste soll die Autoinsassen vor dem fließenden Verkehr schützen, falls sie den Wagen verlassen müssen. Zum Einsatz kommt die Warnweste vorwiegend bei Unfällen oder Pannen.

Achtung Motorradfahrer!

Ab 1. Februar 2007 müssen Autofahrer in Belgien nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn bzw. auf einer Kraftfahrstraße beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen.

Die Verpflichtung gilt für Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge, also auch für Kraftradfahrer. In Deutschland, Österreich und Italien sind Einspurige Fahrzeuge (z.B. Motorräder) noch von der Warnwestenpflicht ausgenommen.

Motorradlenker sollten aber zu ihrem eigenen Schutz eine Warnweste mitführen und im Notfall nützen. Jeder, der sich auf dem Pannenstreifen und der Fahrbahn aufhält, macht sich mit Warnweste fünfmal sichtbarer. Keiner sollte auf dieses Sicherheitsplus verzichten.

Wie viele Warnwesten muss man im Auto mitführen?

Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste für den Lenker. Der ADAC empfiehlt aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste mitzuführen.

Europäische Norm

Bild

Nicht alle im Handel erhältlichen Westen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nur zugelassene Warnwesten dürfen das Kontrollzeichen EN 471 tragen. Das Zeichen befindet sich auf einem Aufnäher an der Innenseite der Kleidung. Die europäische Norm verlangt zum Beispiel, dass die Warnweste eine ausreichende Reflektor-Fläche hat, damit ihr Träger auch bei schlechten Sichtverhältnissen gut zu erkennen ist.

Italien und Spanien

Als erste europäische Länder haben Italien und Spanien 2004 eine Warnwesten-Pflicht eingeführt. Verlässt der Fahrer oder ein anderer Autoinsasse den Wagen, zum Beispiel um ein Warndreieck aufzustellen, muss er eine Weste tragen. Die Regelung gilt für alle Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Österreich

In dem Alpenstaat muss jeder die Sicherheitskleidung anlegen, der bei Unfällen und Pannen auf Autobahnen aussteigt. Auf Landstraßen ist das nur dann erforderlich, wenn die betreffende Person ein Warndreieck aufstellt. Ein Bußgeld droht bereits, falls ein Auto keine Warnweste mit sich führt, ganz gleich, ob sie aktuell benötigt wird.

Warnwesten in gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen in Deutschland

Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw) ist durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben. Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge BGV geregelt.
Danach hat der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnwesten für wenigstens einen Versicherten auszurüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnwesten im Fahrzeug mitgeführt werden.

Warnwesten in Privatfahrzeugen in Deutschland

In Deutschland gibt es keine Verpflichtung, in einem privat genutzten Kraftfahrzeug eine Warnweste mitzuführen. Es ist jedoch unabhängig davon empfehlenswert, freiwillig eine solche Weste für den Fall einer Panne oder eines Unfalls mitzuführen. Sie erhöht gerade zur Nachtzeit oder bei schlechten Sichtverhältnissen deutlich die Sicherheit.

Empfehlung: Zwei Westen mitnehmen

Wie alle Verkehrsvorschriften, können sich Details der Warnwesten-Pflicht bald ändern. Das gilt beispielsweise für die widersprüchliche Regelung, dass in Spanien keine Warnweste mitgeführt werden braucht, sie aber bei einem unplanmäßigen Stopp angezogen werden muss. Auto-reise-welt.de empfiehlt daher, bei Reisen in die genannten Länder mindestens zwei Westen mitzunehmen - eine für den Fahrer, eine für den Beifahrer. Die Sicherheitswesten kosten im Kfz-Zubehörhandel nur wenige Euro pro Stück.