In Baden-Württemberg gibt es seit 2006 keine Regelung der Dienstgrade durch das Innenministerium mehr. Vielmehr besteht eine gemeinsame Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Innenministerium. Das Innenministerium empfiehlt dieser Empfehlung zu folgen. Die meisten Feuerwehren folgen der Empfehlung.
Kleinere Abweichungen gibt es bei den Voraussetzungen nach welchen in die Dienstgrade befördert werden können. Es wird jeder Dienststellung die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt ein Dienstgrad zugeordnet. Der Dienstgrad hat nicht unmittelbar Auswirkung auf die Funktion während eines Einsatzes:
| Dienstgrad | Abzeichen | Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung | ||
|---|---|---|---|---|
| Feuerwehrmann | ![]() |
abgeschlossene Grundausbildung, Erste-Hilfe-Ausbildung und 70 Stunden Einsatz- oder Übungsdienst | ||
| Oberfeuerwehrmann | ![]() |
mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann und absolvierte Ausbildung als Truppführer, Maschinist, Atemschutzträger, Jugendfeuerwehr Grundlehrgang II, Sprechfunker oder Feuerwehrmusik D2-Lehrgang | ||
| Hauptfeuerwehrmann | ![]() |
mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann, oder mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann und absolvierte Ausbildung Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Umweltschutz I, Strahlenschutz I oder Feuerwehrmusik D3-Lehrgang | ||
| Löschmeister | ![]() |
Lehrgang Gruppenführer oder Feuerwehrmusik C1-Lehrgang | ||
| Oberlöschmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Löschmeister oder mindestens 5 Jahre Löschmeister und Ausbildung als Ausbilder Atemschutz, Ausbilder Maschinist, Ausbilder Grundausbildung/Truppführer, Ausbilder Sprechfunker, Übungsleiter Technische Hilfeleistung, Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit, Jugendfeuerwehrwart mit Aufbaulehrgang oder Feuerwehrmusik C2-Lehrgang | ||
| Hauptlöschmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister oder Feuerwehrmusik C3-Lehrgang | ||
| Brandmeister | ![]() |
Zugführerlehrgang oder Feuerwehrmusik Stabführerlehrgang A und B oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde bis 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner | ||
| Oberbrandmeister | ![]() |
mindestens 10 Jahre Brandmeister oder Lehrgang Verbandsführer oder mindestens 10 Jahre Stabführer in der Feuerwehrmusik oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang Leiter einer Feuerwehr | ||
| Hauptbrandmeister | ![]() |
mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister und Lehrgang Leiter einer Feuerwehrââ‚ oder Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 20.000 Einwohner | ||
| Leitender Hauptbrandmeister | ![]() |
mindestens 1 Jahr Hauptbrandmeister und Lehrgang Leiter einer Feuerwehr und Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner |